Aktuelles - News
Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie/AbfRRL
sieht in Artikel 2 eine Änderung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes in § 18 vor. Demnach ist jährlich der Stand der
Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1)
ElektroG durch die Hersteller zu veröffentlichen.Die Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgesetz erhalten sie unter folgendem Link
www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten/